Finanzbuchhaltung:
 

Übernahme Ihrer Buchhaltung (gemäß § 6 Nr.4 StBerG):


Bei der Übernahme Ihrer Buchhaltung erfolgt zuerst ein Beratungsgespräch, in dem Ihre Anforderungen und Ihr Informationsbedarf individuell analysiert werden.

Die folgenden Angebote stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle mittels des modernen EDV-Systems "Lexware premium" (DATEV-kompatibel)
  • Verwaltung von Anlagevermögen
  • Debitoren-/ Kreditorenbuchhaltung
  • Offene-Posten-Kontrolle
  • Buchen der Bank
  • Buchen der Kasse
  • Kostenstellenrechnung
  • Aufarbeitung von Rückständen
  • Zahlungsverkehr
  • Cash-Flow-Berechnung und Analyse
  • Monatliche und quartalsmäßige Auswertungen (BWA) für Ihre Unternehmenssteuerung, betriebswirtschaftlich und liquiditätsbezogen
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Auf Wunsch ausführliche Besprechung und Erläuterung der Auswertungen
  • Weitere Dienstleistungen auf Anfrage (z.B. spezielle Controlling und Reporting-Auswertungen)

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt zu einem kalkulierten Pauschalpreis pro Monat oder auf Stundenbasis.