Finanzbuchhaltung:
Übernahme Ihrer Buchhaltung (gemäß § 6 Nr.4 StBerG):
Bei der Übernahme Ihrer Buchhaltung erfolgt zuerst ein Beratungsgespräch, in dem Ihre Anforderungen und Ihr Informationsbedarf individuell analysiert werden.
Die folgenden Angebote stehen Ihnen zur Verfügung:
- Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle mittels des modernen EDV-Systems "Lexware premium" (DATEV-kompatibel)
- Verwaltung von Anlagevermögen
- Debitoren-/ Kreditorenbuchhaltung
- Offene-Posten-Kontrolle
- Buchen der Bank
- Buchen der Kasse
- Kostenstellenrechnung
- Aufarbeitung von Rückständen
- Zahlungsverkehr
- Cash-Flow-Berechnung und Analyse
- Monatliche und quartalsmäßige Auswertungen (BWA) für Ihre Unternehmenssteuerung, betriebswirtschaftlich und liquiditätsbezogen
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Auf Wunsch ausführliche Besprechung und Erläuterung der Auswertungen
- Weitere Dienstleistungen auf Anfrage (z.B. spezielle Controlling und Reporting-Auswertungen)
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt zu einem kalkulierten Pauschalpreis pro Monat oder auf Stundenbasis.