Tätigkeiten bei dem Steuerberater:
Im Rahmen der freien Mitarbeit gemäß § 17 BOStB biete ich Ihnen die Tätigkeiten an,
die über die Befugnisse nach § 6 Nr. 4 StBerG hinausgehen und für die ich als geprüfte
Bilanzbuchhalterin ebenso fachlich qualifiziert bin.
Als Steuerberater können Sie sich auf die steuerliche Beratung als Ihr Kerngeschäft konzentrieren, da die dazu notwendige laufende Buchführung von mir fachlich kompetent und zuverlässig übernommen wird. Die Mandanten profitieren auch davon, wenn sie in Hinblick auf ihre Tagesgeschäfte intensiver
und persönlicher betreut werden.
In der örtlichen und zeitlichen Ausführung meiner Tätigkeit bin ich sehr flexibel. Ich kann Ihnen meine Dienstleistungen je nach Wunsch in Ihren Räumlichkeiten oder auch sehr kurzfristig im Homeoffice anbieten. In jedem Fall ist meine Betreuung für Sie sehr individuell und zuverlässig. Ebenfalls biete ich Ihnen den Vorteil flexibler Geschäftszeiten.
Weitere Dienstleistungen auf Anfrage.